Gedenk- & Aktionstage

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

27. Januar 2024

Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Meer aus Kerzen in der Dunkelheit
Aktualisierung
Dieser Beitrag wurde erstmals am 27. Januar 2023 veröffentlicht und zuletzt am 27. Januar 2024 aktualisiert und ergänzt.
Content-Warnung
Dieser Beitrag enthält Beschreibungen von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen. Bei manchen Menschen können diese  Themen negative Reaktionen auslösen. Bitte seid achtsam, wenn das bei euch der Fall sein sollte!

Heute, am 27. Januar, gedenken wir den Opfern des Nationalsozialismus. Wir möchten insbesondere an jene Personen erinnern, welche aufgrund ihrer queeren Identität verfolgt, verhaftet und ermordet wurden. Die Forschung und Aufklärung über die queeren Opfer des Nationalsozialismus ist auch 79 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz sehr lückenhaft und noch zu wenigen Menschen bekannt.

Die queeren Opfer des Nationalsozialismus waren vor allem nicht-heterosexuelle Männer. Zwischen 1933 und 1945 wurden ca. 53.000 queere Männer nach §175 verurteilt. Der §175, der erst 1994 aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurde, stellte Beziehungen und sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.

Dieser Paragraph – in der Bundesrepublik noch bis 1969 in der Fassung der Nationalsozialisten von 1935 gültig – bildete die Grundlage für das NS-Regime, um etwa 15.000 Männer in Konzentrationslager zu verschleppen und mit einem rosa Dreieck, dem so genannten rosa Winkel, am Arm zu kennzeichnen. Ungeachtet ihrer Sexualität wurden diese Menschen somit als „Homosexuelle“ gekennzeichnet.

Leider ist bis heute noch wenig über das Leben anderer queerer Personen in dieser Zeit bekannt. Gründe dafür sind unter anderem, dass es nur wenige Quellen gibt und viele Begriffe zur damaligen Zeit noch nicht existierten. Personen wurden oft den falschen Identitäten zugeordnet oder offiziell aus anderen Gründen verfolgt, wie z.B. ihrer ethnischen Zugehörigkeit.

Queere Frauen zum Beispiel wurden offiziell meist nicht wegen ihrer Sexualität oder Identität verfolgt sondern aus anderen Gründen. Oft wurden lesbische Frauen in Konzentrationslagern als so genannte „Asoziale“ geführt. Inter* Menschen wurde das Recht zu Heiraten aberkannt und sie wurden nicht selten zwangssterilisiert.

Die Lage von trans* Personen sah ähnlich aus. Viele von ihnen wurden verfolgt wenn sie durch ihr Aussehen und ihre Kleidung auffielen. Auch sie wurden zwangssterilisiert und in Arbeits- oder Konzentrationslager verschleppt. Besonders schwer war es für jene, welche gleichzeitig in nicht-heterosexuellen Beziehungen lebten.

Der Deutsche Bundestag gedachte im vergangenen Jahr erstmals in seiner offiziellen Gedenkstunde all jenen Opfern des Nationalsozialismus, welche wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt wurden. Der besondere Fokus auf die queere Community war ein großer Meilenstein, da dieser Gruppe vorher offiziell nicht gedacht wurde. Dennoch muss zur Verfolgung von queeren Menschen im Nationalsozialismus noch viel Aufklärungs- und Forschungsarbeit geleistet werden.

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