Teilnahmebedingungen für Stände

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zum Straßenfest des CSD Leipzig 2024

I. Allgemeines

Der Christopher Street Day (CSD) Leipzig ist eine kulturell-politische Veranstaltungsreihe, die durch das ehrenamtliche Engagement von Vereinen, Projekten, Initiativen, Parteien, Privatpersonen und Künstler:innen getragen, geplant und durchgeführt wird. Der CSD Leipzig wird vom CSD Leipzig e.V. getragen.

Der CSD Leipzig hat das Ziel, Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber queeren Menschen abzubauen und die Akzeptanz gegenüber unterschiedlichen Lebensweisen zu fördern.

Im Rahmen des CSD Leipzig findet am 17. August 2024 ein politisches Straßenfest mit Bühnenprogramm auf dem Leipziger Augustusplatz statt. Das Straßenfest ist eine Kooperationsveranstaltung des CSD Leipzig e.V. und der Stadt Leipzig.

Die Teilnahme am Straßenfest mit einem Stand regeln die nachfolgenden Teilnahmebedingungen des CSD Leipzig e.V.

II. Antragsvoraussetzungen und -verfahren

  1. Zur Teilnahme am Straßenfest mit einem Stand ist ein Antrag erforderlich. Hierzu stellt der CSD Leipzig e.V. ein Antragsformular auf seiner Webseite bereit, welches für die Anmeldung verwendet werden muss. Anträge auf anderem Wege werden nicht berücksichtigt.
  2. Die Beantragung muss bis zum 30. Juni 2024 erfolgen.
  3. Antragsberechtigt sind Vereine, Projekte, Initiativen, Gruppen, Personen etc. der queeren Community oder solche, die diese durch eindeutige und klar erkennbare Botschaften unterstützen (z.B. Parteien und Gewerkschaften sowie deren Dachverbände, Unternehmen, Behörden und Institutionen, Privatpersonen, Privatpersonengruppen sowie Gruppen, die dem Abbau von innerbetrieblicher Diskriminierung dienen).
  4. Die Stände müssen im Zusammenhang mit dem CSD Leipzig stehen und insbesondere die politischen Forderungen unterstützen sowie im Einklang mit der Unvereinbarkeitserklärung stehen.
  5. Ein Anspruch auf Teilnahme am Straßenfest mit einem Stand besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  6. Es ist nur ein Antrag und ein Stand pro in Absatz (3) bezeichneter Gruppierung zulässig. Anträge von Parteiuntergruppierungen (z.B. LGBTI*-Arbeitsgruppen) oder eigenständigen parteinahen Jugendorganisationen zählen als Antrag für die gesamte Partei und schließen somit Anträge weiterer Untergruppierungen derselben Partei aus. In diesem Fall darf der Stand gemeinschaftlich geteilt werden. Dies ist dem Veranstalter anzuzeigen.
  7. Mit dem Antrag müssen die beabsichtigten Dimensionen – Breite und Tiefe – des Standes angegeben werden.

    Bei der Standbreite handelt es sich um die für die Besucher:innen des Straßenfestes zugängliche Frontseite des Standes. Die Standbreite muss mindestens drei Meter betragen.

    Die Standtiefe darf höchstens vier Meter betragen. In begründeten Einzelfällen kann die Standtiefe auf Antrag ausnahmsweise vier Meter überschreiten. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn eine größere Standtiefe einen zusätzlichen Nutzen für die Veranstaltung bietet (z.B. Zusatzaktion) oder wenn das Konzept des Standes eine Überschreitung zwingend erfordert. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme besteht nicht.

  8. Mit dem Antrag können folgende weitere optionale und ggf. kostenpflichtige (siehe Gebühren) Leistungen im Zusammenhang mit dem Stand beantragt werden:
    • eine Bierzeltgarnitur (1 Tisch mit 2 Bänken)
    • Bezug von Strom
  9. Nach der Beantragung über das Online-Formular wird der Eingang per automatisierter E-Mail bestätigt.

    Die Bestätigung des Eingangs des Antrags stellt noch keine Bewilligung des Teilnahmeantrags dar. Diese erfolgt gesondert per E-Mail.

  10. Der Anteil von Verkaufsständen an der Gesamtzahl aller Stände soll maximal zehn Prozent betragen. Das Verkaufsangebot muss mit dem Charakter der Veranstaltung vereinbar sein. Der CSD Leipzig e.V. achtet auf eine Vielfalt des Angebots.

    Sollten mehr Verkaufsstände angemeldet werden als prozentual zugelassen werden können, so wird die Auswahl unter Berücksichtigung der Art des Verkaufsangebots sowie des Datums des Antrags getroffen,

    Betreiber:innen von Verkaufsständen erhalten deshalb erst nach Ende der Antragsfrist eine Rückmeldung über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihres Teilnahmeantrags.

III. Ablehnung und Ausschluss

  1. Der CSD Leipzig e.V. kann den Antrag auf Teilnahme jederzeit ablehnen.
  2. Der CSD Leipzig e.V. kann bereits zugelassene Stände aus wichtigem Grund vom Straßenfest ausschließen.

    Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn sich die Standbetreiber:innen nicht an die vorliegenden Bedingungen halten oder sich Gründe ergeben, nach denen die geplante Teilnahme den Forderungen des CSD Leipzig widerspricht oder mit der Unvereinbarkeitserklärung des CSD Leipzig nicht vereinbar sind oder wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass der störungsfreie Ablauf oder die Sicherheit der Teilnehmenden des Straßenfestes gefährdet ist.

    Standbetreiber:innen werden über den Ausschluss unverzüglich informiert.

  3. Zur Sicherstellung und zum Schutz des CSD als diskriminierungsfreien Raum können nur Stände von Parteien zugelassen werden, deren parlamentarische/programmatische Arbeit dem nicht zuwiderläuft. Die Teilnahme rechtsextremer, völkisch-nationaler und/oder antidemokratischer Parteien, sowie solcher Parteien welche Personen mit rechtsextremer, völkisch-nationaler und/oder antidemokratischer Gesinnung in ihren Führungsebenen dulden, am Straßenfest ist ausgeschlossen.
  4. Im Falle des Ausschlusses werden die in Erwartung der Standteilnahme getätigten Aufwendungen der Standbetreiber:innen durch den CSD Leipzig e.V. nicht ersetzt.

IV. Gebühren und Kautionen

  1. Die Teilnahme am Straßenfest des CSD Leipzig mit einem Stand ist grundsätzlich kostenpflichtig. Es werden Gebühren durch den CSD Leipzig e.V. erhoben. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag pro laufendem Meter Standbreite und Kosten für zusätzliche Leistungen. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der/dem Standbetreiber:in bzw. der Art des Standes. Für bestimmte Arten von Ständen bzw. Standbetreiber:innen werden erst ab einer bestimmten Standbreite Gebühren erhoben. Es gilt die folgende Preisliste:

    Standgebühren

    (Preise pro lfd. Meter zzgl. MwSt.)

    Gruppe 0

    Privatpersonen und Personengruppen ohne Rechtsform sowie Jugend- und Selbsthilfegruppen, die an Vereine angegliedert sind

    bis 3 Meter kostenfrei
    ab dann 10 Euro

    Gruppe 1

    gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Nachweis der Gemeinnützigkeit

    bis 3 Meter kostenfrei
    ab dann 20 Euro

    Gruppe 2

    Parteien, Gewerkschaften, Verbände, juristische Personen öffentlichen Rechts sowie Vereine und Organisationen ohne Nachweis der Gemeinnützigkeit (ohne Unternehmen)

    50 Euro

    Gruppe 3

    Verkaufsstände mit Gewerbenachweis (ohne Gastronomie)

    100 Euro

    Gruppe 4

    Diversity Gruppen von Unternehmen, Gastronomie

    Individuell auf Anfrage

    Sonstige Kosten

    (Preise zzgl. MwSt.)

    Kaution Standplatz

    Gruppe 0: kostenfrei
    Gruppen 1 bis 3: 50 Euro (keine MwSt.)

    Nutzung Bierzeltgarnitur

    15 Euro

    zzgl. Kaution: 50 Euro (keine MwSt.)

    Nutzung Strom

    Gruppen 0 und 1: 20 Euro
    Gruppen 2 und 3: 50 Euro

  2. Die Zugehörigkeit zu einer der in Absatz (1) genannten Gruppen muss mit dem Antrag angegeben werden und wird durch den CSD Leipzig e.V. geprüft.

    Der CSD Leipzig e.V. ist berechtigt eine abweichende Einordnung vornehmen, falls die Angaben aus der Anmeldung nichtzutreffend sind.

  3. Standbetreiber:innen der Gruppe 1 haben bei der Anmeldung einen Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes) mitzusenden.
  4. Standbetreiber:innen der Gruppe 3 haben bei der Anmeldung einen entsprechenden Gewerbenachweis (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug) mitzusenden.
  5. Standbetreiber:innen der Gruppe 4 erhalten auf Anfrage ein individuelles Angebot, in dem alle zuvor genannten Gebühren berücksichtigt werden. Unternehmen wenden sich hierfür per E-Mail an sponsoring@csd-leipzig.de. Vertreter:innen der Gastronomie kontaktieren strassenfest@csd-leipzig.de.
  6. Die Zahlung von Gebühren und Kautionen erfolgt nach Rechnungslegung durch den CSD Leipzig e.V. Die Rechnung wird vor Durchführung der Veranstaltung elektronisch übermittelt und muss vor Durchführung der Veranstaltung beglichen werden.

    Werden die anfallenden Gebühren und Kautionen nicht bis zu dem in der jeweiligen Rechnung angegebenen Termin gezahlt, gilt dies als Rücknahme des Antrags auf Teilnahme.

  7. Die Rückzahlung der Kautionen erfolgt spätestens einen Monat nach Ende der Veranstaltung, sofern der CSD Leipzig e.V. nicht zum Einbehalt berechtigt ist.

    Die Kaution für den Standplatz kann einbehalten werden, wenn der Standplatz nach Abbau des Standes durch die/den Standbetreiber:in nicht ordnungsgemäß (verschmutzt, beschädigt oder vermüllt) verlassen wird und dem CSD Leipzig e.V. für die Beseitigung oder Reparatur Kosten entstehen oder drohen, für welche die/der Standbetreiber:in dem CSD Leipzig e.V. schadenersatzpflichtig ist. In diesem Fall kann die Kaution so lange einbehalten werden, bis feststeht, dass kein Schadenersatzanspruch besteht. Nach dieser Feststellung ist die Kaution unverzüglich auszuzahlen. Andernfalls kann die Kaution verrechnet werden.

    Die Kaution für die Bierzeltgarnitur kann einbehalten werden, wenn die zur Nutzung bereitgestellte Bierzeltgarnitur durch die/den Standbetreiber:in nicht oder nicht ordnungsgemäß (verschmutzt oder beschädigt)  Zurückgegeben wird und dem CSD Leipzig e.V. für die Reparatur oder den Ersatz Kosten entstehen oder drohen, für welche die/der Standbetreiber:in dem CSD Leipzig e.V. schadenersatzpflichtig ist. In diesem Fall kann die Kaution so lange einbehalten werden, bis feststeht, dass kein Schadenersatzanspruch besteht. Nach dieser Feststellung ist die Kaution unverzüglich auszuzahlen. Andernfalls kann die Kaution verrechnet werden.

V. Ablauf am Veranstaltungstag

Das Straßenfest findet von 11:30 – 19:30 Uhr statt. Die Kundgebung findet von 11:30 – 13:00 Uhr statt, die Demo beginnt anschließend um 13:00 Uhr. Das Bühnenprogramm startet nach Beendigung der CSD-Demo um ca. 16:00 Uhr und endet voraussichtlich 19:30 Uhr. Vorher wird der Platz mit Musik beschallt. Es finden außerdem Soundchecks der Künstler:innen auf der Bühne vor der Oper statt.

1. Auf- und Abbau, Platzierung der Stände

  1. Nach Eingang und Bearbeitung aller Anträge wird der CSD Leipzig e.V. einen Standplan erstellen, aus dem die Platzierung aller Stände hervorgeht.

    Jedem Stand wird hierfür vorab eine Nummer zugewiesen und den Standbetreiber:innen mitgeteilt.

    Der Standplan wird allen Standbetreiber:innen im Vorfeld der Veranstaltung zugesandt. Zusammen mit dem Standplan erhalten die Standbetreiber:innen ggf. weitere Informationen und Anweisungen zum Ablauf vor Ort, bspw. zur Übergabe bestellter Bierzeltgarnituren oder zum Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Auf- und Abbaus. Diese sind unbedingt einzuhalten.
  2. Der CSD Leipzig e.V. bestimmt eine Ansprechperson für die Standbetreiber:innen während der gesamten Dauer des Straßenfestes und stellt deren Kontaktdaten zusammen mit dem Standplan und den weiteren Informationen zur Verfügung.
  3. Der Aufbau des Standes ist ab 09:00 Uhr ausschließlich auf dem zugewiesenen Standplatz möglich und sollte bis 10:30 Uhr abgeschlossen sein.

    Der Standplatz ist dem Standplan zu entnehmen und wird vor Ort in den angemeldeten Dimensionen auf dem Boden markiert und mit der Standnummer versehen.

    Zelte bzw. Pavillons sollten nach Möglichkeit nur an einer Seite für Besucher:innen geöffnet bzw. zugänglich sein. Diese Seite ist auf dem Standplan durch Pfeile markiert. Alle übrigen Seiten und insbesondere die Rückseite ist aus Sicherheitsgründen auf geeignete Weise zu schließen.
  4. Fahrzeuge sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde bzw. diese fester Bestandteil des Standes (z.B. Foodtrucks) sind, nur für den Auf- und Abbau der Stände auf dem Platz erlaubt. Dabei ist unbedingt auf anwesende Besucher:innen und die anderen Stände Rücksicht zu nehmen.

    Fahrzeuge zum Aufbau müssen bis spätestens 10:30 Uhr vom Platz entfernt werden. Das Befahren des Platzes ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet.

    Das Befahren des Platzes zum Abbau ist erst mit Beendigung der Veranstaltung gestattet.

    Eine freie Zufahrt bis zum Standplatz kann unter Umständen nicht zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden.
  5. Alle Standbetreiber:innen sind angehalten, beim Auf- und Abbau auf einander Rücksicht zu nehmen und sich bei Bedarf vor Ort abzustimmen sowie benachbarte Standflächen freizuhalten.
  6. Jeder Stand erhält vor Beginn der Veranstaltung ein Schild mit der Standnummer, welches während der gesamten Dauer der Veranstaltung gut sichtbar außen am Stand anzubringen ist.
  7. Der Abbau des Standes soll nicht vor 19:00 Uhr erfolgen.

2. Ausstattung, Infrastruktur, Hygienemaßnahmen

  1. Die Aus- und Rückgabe bestellter Bierzeltgarnituren erfolgt an einer, durch den CSD Leipzig e.V. vorab benannten zentralen Stelle. Der Empfang und die Rückgabe der Garnituren werden per Unterschrift der Standbetreiber:innen oder einer beauftragten Person bestätigt.

    Die Garnituren sind vor der Rückgabe falls notwendig grob zu reinigen.
  2. Die Bereitstellung bestellter Stromanschlüsse erfolgt über auf dem Platz befindliche Baustromverteilerschränke. Der nächstgelegene Verteilerschrank ist dem Standplan zu entnehmen. Verlängerungskabel oder Kabeltrommeln mit einer Länge von mindestens 20 Metern sind durch die Standbetreiber:innen selbst mitzubringen.

    Die Verteilerschränke auf dem Platz sind aus Sicherheitsgründen verschlossen. Für den Anschluss des Standes ist Kontakt zur Ansprechperson des CSD Leipzig e.V. aufzunehmen.

    Stromkabel sind inner- und außerhalb des Standes so zu verlegen, dass keine Stolpergefahr besteht. Vorhandene Kabelbrücken zur Überquerung von Gehwegen sind zu nutzen.
  3. Für die Entsorgung des gegebenenfalls am Stand anfallenden Mülls ist jede:r Standbetreiber:in selbst verantwortlich. Hierfür werden Mülltonnen auf dem Platz bereitgestellt, deren Standorte dem Standplan zu entnehmen sind.
  4. Trinkwasser wird für alle Standbetreiber:innen und Besucher:innen kostenfrei über mindestens ein Standrohr auf dem Platz zur Verfügung gestellt. Der Standort ist dem Standplan zu entnehmen. Geeignete Transportgefäße (Flaschen, Kanister etc.) sind selbst mitzubringen.
  5. Etwaige zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Maßnahmen zum Infektionsschutz sind einzuhalten. Sofern der CSD Leipzig e.V. ein Hygienekonzept vorgibt, ist auch dieses einzuhalten.

VI. Präsentation und Werbung

  1. Die Gestaltung des Standes muss mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen.
  2. Insbesondere darf die Gestaltung keinen Rassismus, Sexismus, Klassismus, keine Fremden-, Homo-, Trans*- und Interfeindlichkeit, nationalistische, antisemitische, anti-demokratische, anti-emanzipatorische Ideologien, Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Beeinträchtigung, und/oder weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Wort und/oder Bild enthalten.

    Es gilt die Werbeleitlinie des CSD Leipzig.

    Dies gilt ebenfalls für die Bekleidung der Standbetreuenden, sowie für zu verteilende Werbemittel.
  3. Kommerzielle Werbung Dritter am Stand ist untersagt.
  4. Der Verkauf von Waren, der Ausschank von Getränken oder anderweitige gewerbliche Tätigkeiten ist bereits bei der Anmeldung anzugeben und ohne ausdrückliche Genehmigung durch den CSD Leipzig e.V. untersagt.
  5. Jegliche Form der Beschallung, egal ob musikalischer oder sprachlicher Art, ist untersagt.

IV. Absage

Sollte das Straßenfest von der Versammlungsbehörde oder anderen öffentlichen Stellen nicht genehmigt werden oder aus anderen Gründen, insbesondere aus pandemischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, abgesagt werden müssen, ist die Haftung des CSD Leipzig e.V. ausgeschlossen.

Stand: 8. April 2024