Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen

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in der Programmwoche des CSD Leipzig 2024

I. Allgemeines

Der Christopher Street Day (CSD) Leipzig ist eine kulturell-politische Veranstaltungsreihe, die durch das ehrenamtliche Engagement von Vereinen, Projekten, Initiativen, Parteien, Privatpersonen und Künstler:innen gestaltet, geplant und durchgeführt wird. Der CSD Leipzig wird vom CSD Leipzig e.V. getragen.

Der CSD Leipzig hat das Ziel, Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber queeren Menschen abzubauen und die Akzeptanz gegenüber unterschiedlichen Lebensweisen zu fördern.

Im Rahmen des CSD Leipzig findet vom 09. bis 17. August 2024 eine Programmwoche mit einer Vielzahl von Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet und darüber hinaus statt. Hierfür wird ein offizielles Programm sowohl in Form eines Programmheftes, welches gedruckt an zahlreichen Orten in Leipzig und Umgebung verteilt sowie als PDF zum Download angeboten wird, als auch über einen Online-Veranstaltungskalender veröffentlicht.

Die Aufnahme in dieses Programm durch den CSD Leipzig e.V. regeln die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

II. Termine und Fristen

Die Anmeldung von Veranstaltungen für das offizielle Programm ist ab dem 01. März 2024 über das entsprechende Formular auf der Website des CSD Leipzig möglich.

Anmeldeschluss für die Aufnahme in das Programmheft ist am 30. April 2024. Anmeldeschluss für die Aufnahme in den Online-Veranstaltungskalender ist am 31. Mai 2024.

Die Veröffentlichung des Programms erfolgt am 28. Juni 2024.

III. Veranstaltungen, Veranstalter:innen und Veranstaltungsorte (Aufnahmekriterien)

  1. Zu jeder Veranstaltung ist mit der Anmeldung mindestens ein:e Veranstalter:in anzugeben. Es können darüber hinaus bis zu zwei weitere Mitveranstalter:innen angegeben werden.
  2. Veranstalter:innen können Einzelpersonen und Organisationen (z.B. Vereine, Projekte, Initiativen, Gruppen, Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen, Behörden) sein, welche die in den Forderungen und der Unvereinbarkeitserklärung des CSD Leipzig verkörperten Ziele und Werte teilen. Dieses Bekenntnis zu den Zielen und Werten des CSD Leipzig haben Veranstalter:innen bei der Anmeldung zu erklären (siehe IV.). Für Parteien gilt zusätzlich Punkt V.3.
  3. Veranstaltungen deren alleinige Veranstalter:in ein wirtschaftliches Unternehmen ist, werden nur aufgenommen, wenn mindestens eine nicht-wirtschaftliche Gruppierung oder Person an der Veranstaltung mitwirkt bzw. dort auftritt, die eine Expertise für queere Themen aufweist bzw. die queere Community und deren Anliegen vertritt. Informationen hierzu sind in der Veranstaltungsbeschreibung anzugeben.
  4. Ein:e Veranstalter:in kann mehrere Veranstaltungen, auch mit variierenden Mitveranstalter:innen, innerhalb der Programmwoche anmelden.
  5. Ein Anspruch auf Aufnahme der angemeldeten Veranstaltung in das offizielle Programm des CSD Leipzig besteht nicht.
  6. Inhalt und Zweck der Veranstaltungen sollen im Zusammenhang mit dem CSD Leipzig stehen und insbesondere die politischen Forderungen unterstützen.


    Ein Aufgreifen des thematischen Schwerpunkts bzw. Mottos des jeweiligen Veranstaltungsjahres, insbesondere bei politischen und kulturellen Veranstaltungen, ist wünschenswert.

  7. Es werden ausschließlich Veranstaltungen in das offizielle Programm aufgenommen, die in Leipzig oder den umliegenden Städten und Gemeinden stattfinden.


    Darüber hinaus können auch Online- oder Hybrid-Veranstaltungen eingereicht werden. Hybrid-Veranstaltungen sind Veranstaltungen, die in Präsenz vor Ort stattfinden und beispielsweise mittels eines Live-Streams online übertragen werden.

  8. Der CSD Leipzig verfolgt das Ziel, Barrieren abzubauen und allen Menschen unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine barrierefreie Teilnahme zu ermöglichen.


    Veranstalter:innen sind deshalb angehalten, Veranstaltungsorte nach Möglichkeit so zu wählen oder zu gestalten, dass eine barrierefreie Teilnahme ermöglicht wird. Informationen zu etwaigen Barrieren am Veranstaltungsort sind bei der Anmeldung anzugeben und werden zusammen mit den Veranstaltungsdaten veröffentlicht.

IV. Anmeldung und Veröffentlichung

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Hierzu stellt der CSD Leipzig e.V. auf seiner Website ein Anmeldeformular zur Verfügung, welches für die Anmeldung verwendet werden muss.

    Anmeldungen auf anderem Wege werden nicht berücksichtigt.

  2. Die Anmeldung ist zugleich ein Antrag auf Aufnahme in das offizielle Programm des CSD Leipzig.
  3. Mit der Anmeldung bekräftigen die Veranstalter:innen ihre Unterstützung der Forderungen des CSD Leipzig und akzeptieren die Unvereinbarkeitserklärung.
  4. Eine Veranstaltung gilt dann als angemeldet, wenn die Anmeldung bis zum Anmeldeschluss über das Online-Formular eingereicht und der Eingang per automatisierter E-Mail bestätigt wurde.


    Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung stellt noch keine Aufnahme in das offizielle Programm dar. Diese erfolgt gesondert per E-Mail.

  5. Zur Übermittlung der Bestätigung sowie für eventuelle Rückfragen teilen die Veranstalter:innen eine Ansprechperson und entsprechende Kontaktdaten bei der Anmeldung mit.
  6. Der CSD Leipzig e.V. behält sich eine redaktionelle Bearbeitung der Veranstaltungsdaten vor. Hierzu zählen bspw. Korrekturen von Schreibfehlern, Gendern oder das Streichen von Füllworten oder Doppelungen. Dabei wird der Sinn der Texte nicht verändert.


    Der CSD Leipzig e.V. behält sich außerdem vor, Formulierungen zu entfernen, die darauf hindeuten, dass es sich um eine offizielle Veranstaltung des CSD Leipzig e.V. oder um eine von diesem unterstützte bzw. in Kooperation mit diesem durchgeführte Veranstaltung handelt, sofern dies nicht vorab vereinbart wurde.

  7. Alle, in das offizielle Programm aufgenommenen Veranstaltungen werden in den Online-Veranstaltungskalender eingetragen.


    Der verfügbare Platz für Veranstaltungen im Programmheft ist begrenzt. Die Veranstaltungen werden hier entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung eingetragen, wobei Veranstaltungen bevorzugt werden können, die sich ausdrücklich mit dem thematischen Schwerpunkt des Veranstaltungsjahres beschäftigen.

    Ob mit der Anmeldung eingereichte Bilder in das Programmheft integriert werden, hängt vom verfügbaren Platz ab; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

V. Ablehnung und Ausschluss

  1. Der CSD Leipzig e.V. kann die Aufnahme von Veranstaltungen in das offizielle Programm jederzeit ablehnen.
  2. Der CSD Leipzig e.V. kann bereits aufgenommene Veranstaltungen aus wichtigem Grund aus dem offiziellen Programm ausschließen.

    Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn sich die Veranstalter:innen nicht an die vorliegenden Bedingungen halten oder sich Gründe ergeben, nach denen die geplanten Veranstaltungen den Forderungen des CSD Leipzig widersprechen oder mit der Unvereinbarkeitserklärung des CSD Leipzig nicht vereinbar sind oder wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass der störungsfreie Ablauf oder die Sicherheit der Teilnehmenden gefährdet ist.

  3. Zur Sicherstellung und zum Schutz des CSD als diskriminierungsfreien Raum können nur Veranstaltungen von Parteien zugelassen werden, deren parlamentarische/programmatische Arbeit dem nicht zuwiderläuft. Die Teilnahme rechtsextremer, völkisch-nationaler und/oder antidemokratischer Parteien, sowie solcher Parteien welche Personen mit rechtsextremer, völkisch-nationaler und/oder antidemokratischer Gesinnung in ihren Führungsebenen dulden, an der Programmwoche ist ausgeschlossen.
  4. Veranstaltungen, die zeitlich parallel zu den eigenen Veranstaltungen des CSD Leipzig e.V. (Kundgebung, Demonstration und Straßenfest) stattfinden sind von der Aufnahme in das offizielle Programm ausgeschlossen.

    Gleiches gilt für Veranstaltungen, welche zeitlich vor dem offiziellen Auftakt der Programmwoche stattfinden sollen. Den Auftakt bildet in der Regel das Hissen der Regenbogenfahne vor dem Neuen Rathaus am ersten Tag der Programmwoche. Näheres ist dem Anmeldeformular zu entnehmen.

  5. Reine Verkaufs- oder Produktwerbeveranstaltungen sind von der Aufnahme in das offizielle Programm ausgeschlossen.
  6. Anmelder:innen/Veranstalter:innen werden über den Ausschluss unverzüglich informiert. Im Falle des Ausschlusses werden die in Erwartung der Veranstaltungsdurchführung getätigten Aufwendungen der Veranstalter:innen durch den CSD Leipzig e.V. nicht ersetzt.

VI. Gebühren und finanzielle Unterstützung des CSD Leipzig e.V.

  1. Die Anmeldung und Eintragung von Veranstaltungen sind kostenfrei.
  2. Für Druck und Verteilung des Programmheftes entstehen dem CSD Leipzig e.V. Kosten. Von Veranstalter:innen kostenpflichtiger Veranstaltungen wird deshalb eine freiwillige finanzielle Unterstützung des CSD Leipzig e.V. erbeten.

    Kostenpflichtige Veranstaltungen sind solche, die nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes besucht werden können.

    In der Vergangenheit haben sich sowohl das Aufstellen von Spendendosen am Einlass als auch der Aufschlag eines „Soli-Euros“ auf den Eintrittspreis bewährt, welcher im Anschluss als Spende durch die Veranstalter:innen an den CSD Leipzig e.V. übermittelt wurde. Veranstalter:innen, die eine Spendendose des CSD Leipzig e.V. vor Ort aufstellen möchten, werden gebeten, dies bei ihrer Anmeldung anzuzeigen.

VII. Änderung von Veranstaltungsdaten und Absage von Veranstaltungen

  1. Veranstalter:innen sind verpflichtet etwaige Änderungen der Veranstaltungsdaten, insbesondere Termin und Ort der Veranstaltung betreffend, rechtzeitig dem CSD Leipzig e.V. mitzuteilen, damit diese entsprechend im offiziellen Programm berücksichtigt werden können.

    Gleiches gilt für Absagen von Veranstaltungen durch die Veranstalter:innen.

  2. Je nach Zeitpunkt der Änderung oder Absage, kann diese ggf. nicht mehr im gedruckten Programmheft berücksichtigt werden. In diesem Fall erfolgt ein entsprechender Hinweis auf die Änderung oder Absage im Online-Veranstaltungskalender.

VIII. Verantwortlichkeiten und Haftung

  1. Die Veranstalter:innen sind für die Planung und Durchführung ihrer Veranstaltungen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für:
    • die Wahl des Veranstaltungsortes und sämtliche damit in Verbindung stehende Kosten, etwa für Miete und technische Ausstattung
    • die inhaltliche Ausgestaltung und die Moderation der Veranstaltung
    • die Mitwirkung bzw. Auftritte von Künstler:innen, Politiker:innen und anderen Akteur:innen sowie deren Betreuung
    • Honorare, Personenschutz sowie Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten von Künstler:innen, Politiker:innen und anderen Akteur:innen
    • den (Vor-)Verkauf von Tickets bzw. die Einnahme von Eintrittsgeldern und die Durchführung von Einlasskontrollen
    • ggf. die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA oder VG Wort und dadurch eventuell anfallende Gebühren
    • ggf. die Einholung behördlicher Genehmigungen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind und dadurch eventuell anfallende Gebühren
    • die Einhaltung der Vorgaben des jeweiligen Veranstaltungsortes, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Hygienemaßnahmen, Brandschutz etc.)
    • die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen zum Jugendschutz
  2. Der CSD Leipzig e.V. ist, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, weder Mitveranstalter noch in sonstiger Weise mitverantwortlich.
  3. Für Schäden, die bei der Durchführung von Veranstaltungen verursacht werden, haften allein die jeweiligen Veranstalter:innen.
  4. Die Veranstalter:innen verpflichten sich, den CSD Leipzig e.V. und seine Erfüllungsgehilf:innen von eventuellen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Hiervon umfasst sind insbesondere auch Ansprüche wegen der Verletzung von Bild-, Nutzungs- oder Urheberrechten.
  5. Die Haftung des CSD Leipzig e.V. gegenüber den Veranstalter:innen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Selbiges gilt für die Haftung von Erfüllungsgehilf:innen des CSD Leipzig gegenüber den Veranstalter:innen. Sowohl für den CSD Leipzig e.V. als auch für die Erfüllungsgehilf:innen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die zuvor genannten Beschränkungen gelten nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sogenannte Kardinalpflichten), für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  6. Die Veranstalter:innen haben sicherzustellen, dass Texte und Bildmaterialien, die dem CSD Leipzig e.V. zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und keine gewerblichen Schutzrechte verletzen.

IX. Werbung

  1. Veröffentlichen bzw. bewerben Veranstalter:innen oder Veranstaltungsorte in das offizielle Programm aufgenommene Veranstaltungen zusätzlich auf anderem Wege, sind sie verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass diese im Rahmen des CSD Leipzig stattfinden.

    Veranstalter:innen deren Veranstaltungen in das offizielle Programm aufgenommen wurden, steht es frei das Logo des CSD Leipzig zu verwenden. Dieses steht auf der Website des CSD Leipzig e.V. zum Download zur Verfügung. Es gelten die Nutzungsbedingungen, welche ebenfalls dort einzusehen sind.

  2. Werbung, insbesondere für Dritte, während der Veranstaltung sollte nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass sie im Einklang mit den Zielen und Werten des CSD Leipzig steht.

  3. Insbesondere darf Werbung vor und während der Veranstaltung keinen Rassismus, Sexismus, Klassismus, keine Fremden-, Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit, nationalistische, antisemitische, anti-demokratische, anti-emanzipatorische Ideologien, Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Beeinträchtigung und/oder weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit enthalten. Es gilt die Werbeleitlinie des CSD Leipzig.

    Dies gilt ebenfalls für die Bekleidung der verantwortlichen Personen vor Ort während der Veranstaltung.

Stand: 01. Februar 2024