Forderungen

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Die CSD-Bewegung in Leipzig ist politisch!

Als CSD Leipzig setzen wir uns seit über 30 Jahren für Freiheit, Akzeptanz und Vielfalt ein. Unser erklärtes Ziel ist die vollständige rechtliche Gleichstellung und gesellschaftliche Anerkennung aller Menschen, die sich selbst außerhalb der sexuellen und/oder geschlechtlichen Norm der Gesellschaft verorten. Wir setzen uns darüber hinaus gegen alle Formen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Um dies zu erreichen haben wir im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Forderungen aufgestellt, die wir regelmäßig überprüfen und aktualisieren. Unsere Forderungen machen den Kern unserer politischen Arbeit aus und werden Jahr für Jahr bei unserer großen Demo auf die Straße gebracht.

Wir versuchen unsere Forderungen immer so einfach wie möglich zu formulieren. Dennoch lassen sich einige Fachbegriffe und Abkürzungen oft nicht vermeiden. Falls du mit einer Formulierung nichts anfangen kannst, hilft dir möglicherweise unsere Liste queerer Begriffe weiter.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ (Art. 1 GG)

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!“ (Art. 3 GG)

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Art. 2 GG)

Das steht im Grundgesetz, aber die Realität sieht häufig noch so aus: Menschen werden immer noch für ihre Identität oder Orientierung angegriffen und ausgegrenzt. Im ersten Halbjahr 2017 gab es fast 30% mehr Straftaten gegen queere Menschen in Deutschland als im Vorjahreszeitraum. (Drucksache 18/13255)

Homo- und Bisexualität werden immer noch als eine andere Form des Begehrens und ebenso als Abweichung von der Norm gewertet und sanktioniert, ebenso wie Trans- und Intergeschlechtlichkeit.

Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG lautet derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Zu dieser Aufzählung sollte das Merkmal der “sexuellen Orientierung” ergänzt werden, um das besondere Interesse des Staates am Schutz nicht-heterosexueller Liebensweisen zu verdeutlichen. Der Schutz der geschlechtlichen Identität (sowohl binär als auch non-binär) ist nach unserer Lesart bereits über das Merkmal “wegen seines Geschlechtes” umfasst.

Hinsichtlich des genannten Merkmals der „Rasse“ fordern wir einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs, ob dieser Begriff aus der Aufzählung in Art. 3 GG gänzlich entfernt bzw. wie Art. 3 GG umformuliert werden könnte, um den wichtigen Grundgedanken des Schutzes vor Rassismus in diesem Grundrecht zu erhalten. Der Blickwinkel von PoC-Interessenvertretungen muss bei dieser Debatte entscheidend sein, da sie von Rassismus besonders betroffen sind.

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Menschen werden immer noch viel zu oft auf Grund ihres Geschlechtes von der breiten Masse unterschiedlich behandelt und nach Stereotypen vorverurteilt. Diese Problematik lässt sich besonders im Profi-Sportbereich aufzeigen. Am Beispiel Frauenfußball wird deutlich, dass sportliche Leistungen von Frauen weniger interessieren und weniger gefördert werden. Im Gegenzug dafür wird Männern Stärke in allen Bereichen unterstellt und in der Öffentlichkeit eine sensible und emotionale Seite abgesprochen bzw. als Schwäche gewertet. Die Abwertung und vorurteilsbesetzte oder sexualisierte Objektivierung – von Menschen ist unvereinbar mit einer gleichgestellten und aufgeklärten Gesellschaft. Wir lehnen Sexismus in jeglicher Form und Weise ab.

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Aus diesem Grund stehen wir gegen den aktuellen Rechtsruck in der Gesellschaft ein. Dieser Rechtsruck geht von Parteien wie der AfD oder dem III. Weg aus. Auf der Straße schlägt er sich bei Demonstrationen wie denen von PEGIDA und der Identitären Bewegung oder bei Protesten gegen die Unterkünfte von Geflüchteten nieder. Zeitschriften, wie das verschwörungstheoretische Compact-Magazin oder der Antaios-Verlag, befeuern rechte Ideologien weiter. Dabei verbreiten sie bewusst Lügen und Halbwahrheiten, die von den anderen gerne aufgenommen und weiter verbreitet werden. Aber auch in der Mitte der Gesellschaft wird der Ton rauer und Rechtspopulist:innen wird immer häufiger ein Forum geboten. Das gilt leider auch für unsere Community. Dieser Entwicklung wollen wir uns überall entgegenstellen. Der CSD Leipzig steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und eine freie Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität frei leben können.

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Queere Personen können sowohl Betroffene als auch Täter:innen von Straftaten sein, deshalb ist es wichtig, dass die Strafverfolgungs- und Vollzugsbehörden, also Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzugsanstalten, für queere Themen sensibilisiert werden. Aus der Betroffenenperspektive müssen z.B. Hassverbrechen erkannt und als solche geahndet werden.

Um die Vorurteile seitens queerer Betroffener gegenüber den Strafverfolgungsbehörden abzubauen, sollen direkt sensibilisierte Ansprechpersonen für queere Themen bundesweit in den entsprechenden Behörden benannt und öffentlich beworben werden. Regelmäßige Fort- und Weiterbildung zum diskriminierungsfreien Umgang mit queeren Personen sind regelmäßig durchzuführen.

Queere Täter:innen sollten einen Anspruch darauf haben, entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität in der dafür vorgesehenen Justizvollzugsanstalt untergebracht zu werden.

In den statistischen Erhebungen des Sächsischen Landeskriminalamtes und deren Auswertungen (Polizeiliche Lageberichte) ist der Tatbestand Hasskriminalität einzubeziehen.

HINWEIS: In der Staatsanwaltschaft Leipzig steht seit dem 1. Februar 2021 eine Ansprechperson für LSBTTIQ* zur Verfügung. Mehr dazu und Kontaktmöglichkeiten findet ihr hier: https://www.csd-leipzig.de/queer_staatsanwaltschaft_leipzig/

Diese Forderung wurde zuletzt am 11. April 2023 überarbeitet.

Queere Menschen werden weltweit in rund 72 Staaten strafrechtlich verfolgt, bis hin zu Folter und Mord, insbesondere trans Menschen sind in vielen Ländern massiven Übergriffen ausgesetzt. Im Januar 2019 stufte der Bundestag Algerien, Marokko, Tunesien wieder als sichere Herkunftsländer ein. Das ist sehr problematisch, weil in diesen Staaten die gesellschaftlichen Diskriminierungen gegenüber queeren Personen in aller Härte stattfinden. Nach Art.16a Grundgesetz (GG) darf Asyl beantragt werden, wenn die Verfolgung auf Grund der sexuellen Orientierung und/oder der geschlechtlichen Identität stattfindet. Auf Basis der persönlichen Anhörung und der eingehenden Überprüfung von Dokumenten und Beweismitteln entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag. Häufig ist der Nachweis der sexuellen Orientierung erforderlich, um ein Aufenthalts- oder Bleiberecht zu erlangen. Dies führt zu ungerechtfertigten Entscheidungen, weil eine Beweisführung zur sexuellen Orientierung quasi nicht möglich ist.

Mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union (EU) hat diese die universellen Menschenrechte festgeschrieben und sich zu deren Einhaltung verpflichtet. In Artikel 21 der Grundrechtecharta der Europäischen Union werden Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts oder der “sexuellen Ausrichtung” verboten.

Dennoch gaben in einer repräsentativen Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) im Jahr 2019 43 % der befragten LGBT-Personen an, dass sie sich diskriminiert fühlten (gegenüber 37 % im Jahr 2012).

Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Zwar findet die Grundrechtecharta für Bürger:innen der EU keine direkte Anwendung, sofern im Einzelfall kein europäischer Bezug besteht. Jedoch sollten und können sich die Organe der EU dafür einsetzen, dass queere Rechte in ihren Mitgliedstaaten geachtet und verteidigt sowie entsprechende Maßnahmen erlassen werden.

Die EU darf nicht tatenlos zusehen, wie z.B. in Polen durch die Schaffung LGBTIQ*-freier Zonen oder in Ungarn durch homo-/transfeindliche Verfassungsänderungen, queere Rechte mit Füßen getreten werden.

Wenn sich die EU als Wertegemeinschaft definiert und in ihren grundlegenden Vertragswerken den Schutz queerer Rechte als Leitmaxime bestimmt, dann darf sie nicht schweigen, wenn ihre Mitgliedstaaten diese Regeln brechen.

Insofern begrüßen wir den Vorstoß der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, eine “Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ in der EU” zu erarbeiten. Wir hoffen auf eine schnelle und vor allem konsequente Umsetzung.

Als eines der einflussreichsten Mitglieder der EU sollte die Bundesrepublik Deutschland dieses Vorhaben der EU-Kommission unterstützen und fördern sowie ebenfalls alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen, um auf die anderen Mitgliedstaaten einzuwirken.

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-11/lgbt-rechte-ungarn-verfassungsaenderung-homosexualitaet-trans-feindlich-regierung?utm_referrer=

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2068

https://www.treffpunkteuropa.de/zur-lage-der-lqtbiq-rechte-in-der-eu?lang=de

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Wenn ein Kind geboren wird und das körperliche Merkmale beider Geschlechter bzw. eine uneindeutige Geschlechtlichkeit aufweist, dann spricht die Fachwelt von Intersexualität. Medizinische Fachkräfte entscheiden dann welches Geschlecht zugewiesen wird. Was wird aus dem Kind, wenn sich Ärzt:innen geirrt haben?

Noch heute werden intersexuelle Kinder im Säuglingsalter durch „kosmetische“ Operationen (z.B. Kastration, Klitorisverkleinerung, Anlegen einer Neovagina), die oft zu Unfruchtbarkeit führen, auf ein Geschlecht festgelegt. Eine Sterilisation gegen den Willen der Betroffenen ist in Deutschland verboten, weder Eltern, noch das Kind selbst können darin einwilligen (§ 1631 BGB). Aber es gibt keine Einwilligungsbeschränkung, wenn der Eingriff als Heilbehandlung zu definieren ist, da Intergeschlechtlichkeit als „Sexualdifferenzierungsstörung“ bezeichnet wird. Von vielen Betroffenen wird dies im Nachhinein als äußerst traumatisierend beschrieben. Wir fordern daher ein Ende dieser Praxis.

Aber warum muss ein Geschlecht überhaupt zugewiesen werden? Im deutschen Personenstandsgesetz in § 21 Absatz 1 wurde festgelegt, dass in die Geburtsurkunde das Geschlecht des Kindes eingetragen werden muss. Auf Grund einer Gesetzesänderung darf die Geschlechtsbezeichnung im Falle eines intersexuellen Kindes ausnahmsweise mit „divers“ angegeben oder frei gelassen werden (§ 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz).

Zwar ist die staatliche Anerkennung von Intersexualität als Form von Geschlechtlichkeit eine Errungenschaft der queeren Bewegung, die Eintragung als „divers“ führt jedoch zu einem unnötigen permanenten Zwangsouting intergeschlechtlicher Menschen gegenüber staatlichen Institutionen.

Der Grund, weshalb der Staat wissen muss, welchen Geschlechts seine Bürger:innen sind, ist überholt. In der Gegenwart ist das Geschlecht eines Menschen für den Staat jedoch irrelevant. Die Wehrpflicht für Männer ist ausgesetzt und würde im Falle einer Wiedereinrichtung, ausschließlich für Personen männlichen Geschlechts einen Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz (GG) darstellen, als verfassungswidrig sein. Andere Gründe für die Geschlechtserfassung gibt es nicht, weshalb diese historische Regelung abgeschafft werden kann.

Diese Forderung wurde am 12. Mai 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde nach jahrelangem Ringen endlich verabschiedet und löst das Transsexuellengesetz (TSG) nach 40 Jahren am 01. August 2024 ab. Dass die Änderung des Geschlechtseintrags in Zukunft allein durch Selbstauskunft möglich sein soll, ist ein Meilenstein für die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt. Auch, dass „Missgendering“ bzw. „Deadnaming“, also die bewusste Verwendung der falschen Pronomen oder des falschen Vornamens in schädigender Absicht, verboten wird ist sehr wichtig. Dennoch bleibt das SBGG in einzelnen Punkten hinter menschenrechtlichen Standards zurück und ist daher nicht geeignet die rechtliche Diskriminierung von trans Menschen in Deutschland vollständig zu beseitigen.

Unsere Kritik bezieht sich insbesondere auf folgende Regelungen:

  • Für einen Spannungs- oder Verteidigungsfall im Sinne des Art. 80a Grundgesetz (z.B. Krieg) ist im SBGG geregelt, dass die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht für die Dauer dieser Situation erhalten bleibt, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ bzw. die Streichung der Angabe zum Geschlecht binnen zwei Monaten vor dem Spannungs- oder Verteidigungsfall erklärt wird. Hierdurch wird der Fokus des Gesetzes auf etwaigen Missbrauch der Regelungen widergespiegelt. Menschen sollten auch in diesen Situationen das Recht haben ihren rechtlichen Geschlechtseintrag mit ihrer Lebensrealität in Einklang zu bringen.
  • Minderjährige ab 14 Jahren bedürfen für die Erklärung gegenüber dem Standesamt der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung. Wird diese verweigert soll das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können. Nicht geregelt ist, wie das Gericht feststellt, ob die Zustimmung erteilt werden kann. Es muss unbedingt vermieden werden, dass so „durch die Hintertür“ wieder die zu Recht abgeschaffte Begutachtungspflicht des TSG Einzug in gerichtliche Verfahren findet. Generell sollte jedoch die Zustimmungspflicht für Menschen ab 14 Jahren entfallen, damit sie selbstbestimmt über Ihren Geschlechtseintrag entscheiden können.
  • Das SBGG enthält in § 6 Absatz 2 eine Regelung, dass für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie der Teilnahme an Veranstaltungen die Vertragsfreiheit und das Hausrecht unberührt bleiben. Durch diesen überflüssigen Hinweis wird erneut der Verdacht des Missbrauchs der Änderung des Geschlechtseintrages (um sich Zugang zu Schutzräumen zu verschaffen) in den Fokus genommen. Wünschenswert wäre stattdessen ein Hinweis darauf, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt und Menschen nicht aufgrund ihres Geschlechts (und somit auch früheren Geschlechtseintrag) diskriminiert werden dürfen.
  • Das SBGG regelt, dass sportliche Leistungen unabhängig vom Geschlechtseintrag geregelt werden können. Diskriminierende, insbesondere ausschließende Sonderregelung für trans Menschen sind zu befürchten.
  • Menschen ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht oder mit nicht verlängerbarer Aufenthaltserlaubnis, mit einer Duldung oder ohne Papiere sind von den Möglichkeiten des SBGG ausgeschlossen.
  • Im Gesetz fehlt bei der Auswahl des Geschlechtseintrages eine Berücksichtigung von Geschlechtsidentitäten, die sich im Spektrum bewegen und keine klare Zuordnung in entweder „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ zulassen, wie zum Beispiel Menschen, die sich als demigender oder genderfluid identifizieren.

Diese Forderung wurde am 19. Juni 2024 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Die Gesundheitsversorgung von queeren Menschen in Deutschland und besonders in Sachsen ist lückenhaft und barrierereich. In der medizinischen Aus- und Weiterbildung kommen sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten kaum oder nur als Abweichung bzw. als psychische Störungen vor. So versuchen einige Therapeuten nach wie vor queere Menschen mit der sogenannten “Konversionstherapie” zu heilen. Queere Menschen weisen außerdem einen spezifischen, medizinischen Bedarf auf, dem bei Weitem nicht nachgekommen wird. So gibt es beispielsweise bis heute keine Standardisierung und Qualifizierung von Transchirurgie bzw. -medizin oder Langzeitstudien zur Wirkung von Hormontherapien.

Die Zahl der Blutspenden ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Schwule und andere Männer, die Sex mit Männern (MSM) haben, durften lange Zeit überhaupt kein Blut spenden. Seit 2017 dürfen nun endlich auch MSM Blut spenden, jedoch nur, wenn sie bestimmte Regelungen einhalten. Diese Regelungen sind weder wissenschaftlich begründet noch beenden sie die Diskriminierung. MSM werden weiterhin ausgeschlossen, ohne dies klar zu benennen. Daran haben auch die Überarbeitungen in den Folgejahren nichts geändert.

Ausgeschlossen sind weiterhin Menschen, die in den letzten vier Monaten Analverkehr mit neuen Partner:innen hatten. Zu einer Rückstellung führt fortan außerdem Geschlechtsverkehr mit HIV-positiven Menschen sowie „Sexarbeit oder deren Inanspruchnahme“. Die Frist von vier Monaten zwischen dem Sex und dem Blutspenden ist nicht nachvollziehbar und wird nicht erläutert. Ein HIV-Labortest zum Beispiel kann eine HIV-Infektion nach sechs Wochen ausschließen. Analverkehr an sich ist kein Risiko. Diese Annahme ist stigmatisierend. Schutzmaßnahmen wie Kondome und die HIV-Prophylaxe PrEP, zu denen die Prävention ermutigt, werden in der neuen Analverkehr-Klausel nicht berücksichtigt. Es wird außerdem ein neuer Personenkreis stigmatisiert, der vorher nicht betroffen war: Heterosexuelle Menschen, die Sex mit mehr als zwei Partner:innen in vier Monaten oder Analverkehr mit nur einer Person hatten – unabhängig vom realen HIV-Risiko.

Weiterhin darf Sex mit HIV-positiven Menschen kein Ausschlussgrund mehr sein. Unter wirksamer HIV-Therapie gibt es beim Sex kein Übertragungsrisiko. Sexarbeit oder deren Inanspruchnahme dürfen ebenfalls kein Ausschlussgrund sein – denn ob Sex entgeltlich oder privat stattfindet, beeinflusst das HIV-Risiko nicht. Unter Sexarbeiter:innen kommt HIV nicht häufiger vor als in der Gesamtbevölkerung. Erhalten bleibt ein Irrtum: Angebliche Monogamie ist keine verlässliche Schutzmethode. Menschen können nur über ihr eigenes Verhalten verlässliche Angaben machen. „Sexualverkehr ausschließlich innerhalb einer auf Dauer angelegten Paarbeziehung von nicht-infizierten Partnern oder Partnerinnen“ ist eine Scheinsicherheit.

Quelle: https://www.aidshilfe.de/meldung/diskriminierung-blutspende-zurueck-los

Diese Forderung wurde zuletzt am 24. Mai 2024 überarbeitet und durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Konversions„therapien“ dienen der vermeintlichen „Heilung“ von Homosexualität und trans- oder intergeschlechtlicher Identitäten. Den Begriff der Therapie lehnen wir für diese Form der Behandlungen ab, da er intendiert, dass es etwas zu therapieren gäbe. Homosexualität, Trans- und Intergeschlechtlichkeit sind jedoch keine Krankheiten, die geheilt werden müssten. Vielmehr sorgen diese Behandlungen für massives seelisches und körperliches Leid.

Wir begrüßen daher das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) vom 12.06.2020 und insbesondere das Werbeverbot für solche Behandlungen. Das enthaltene Durchführungsverbot geht uns jedoch nicht weit genug.

Verboten werden in § 2 KonvBehSchG Konversionsbehandlungen an unter 18-Jährigen und Behandlungen von “Personen, die zwar das 18. Lebensjahr vollendet haben, deren Einwilligung zur Durchführung der Konversionsbehandlung aber auf einem Willensmangel beruht” (§ 2 Abs. 2 KonvBehSchG).

Durch diese Formulierung wird der Umgehung des Verbotes durch Kleingedrucktes, Täuschung etc. weiterhin Tür und Tor geöffnet. Zudem bedürfen neben den Jugendlichen/Minderjährigen auch junge volljährige Menschen zwischen 18 und 27 Jahren einen besonderen Schutz vor solchen “Therapien”. Denn mit der gesetzlichen Volljährigkeit tritt nicht gleichzeitig auch zwangsläufig die vollwertige persönliche Reife und Stabilität ein. Diese Personengruppe ist besonders anfällig für vermeintliche Heilsversprechen.

In § 5 KonvBehSchG wird für die Durchführung von Konversionsbehandlungen trotz Verbotes eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr angedroht. Auch Eltern können sich strafbar machen. So heißt es in Absatz 2, dass die Strafvorschrift “nicht auf Personen anzuwenden [ist], die als Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte handeln, sofern sie durch die Tat nicht ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht gröblich verletzen.” In unseren Augen verletzt jede fürsorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte Person ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht gröblich, wenn sie einem Menschen eine solche “Therapie” antut.

Die menschenverachtenden Konversion”therapien” bzw. Konversionsbehandlungen gehören nach unserer Auffassung gänzlich verboten, ohne Ausnahme.

Quelle:

Bundesgesetzblatt 2020, Blatt 1285 f.

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

In den letzten Jahren ist zu verzeichnen, dass die HIV-Erstdiagnosen in Deutschland leicht rückläufig sind. Die Infektionen mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen steigen jedoch an. Zur Eindämmung der Verbreitung von STI sind dabei niedrigschwellige Möglichkeiten zum Testen sowie ein Zugang zum Gesundheitssystem unerlässlich.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht seit einigen Jahren Plakatkampagnen zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Auf ihnen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Kondome zu benutzen, um das Risiko, sich mit einer STI anzustecken, zu mindern bzw. bei Symptomen, die auf eine STI hinweisen, eine:n Ärzt:in aufzusuchen. (https://www.bzga.de/infomaterialien/hivsti-praevention/ liebesleben-kampagne/liebesleben-plakate/)

Bei Symptomen gibt es für die Ärzt:innen eine eindeutige Indikation für einen Test und die Krankenkassen übernehmen die Kosten. In aufgeklärten Ärzt:innen-Praxen ist es üblich, eine ausführliche Sexualanamnese zu erstellen. Aus den Ergebnissen, wie z.B. sexuelle Praktiken und Anzahl der Sexpartner:innen, wird der:die behandelnde Ärzt:in ein angemessenes Screening bestimmter STI durchführen, um auch asymptomatische STI erkennen und behandeln zu können. Auch in diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen die anfallenden Kosten.

Viele STI verursachen keine oder kaum Symptome, so dass es an einer Indikation fehlt und die Krankenkassen eine Kostenübernahme ablehnen können. Selbiges gilt für Routinetests für Menschen mit mehreren Sexpartner:innen im Jahr und ohne Symptome. Wenn die Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen, trägt sie der:die Patient:in selbst.

Anonyme HIV-Labortests bzw. Screenings auf weitere STI bieten die Beratungsstellen für Aids und STI der Gesundheitsämter hauptsächlich für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) und Sexarbeitende an.

Die COVID-19 Pandemie zeigte jedoch hier die Schwachstelle dieses Systems. Durch die Bindung sämtlichen Personals der örtlichen Gesundheitsämter zur Pandemiebekämpfung, wurden die Testmöglichkeiten für STI über Monate komplett und ersatzlos eingestellt.

Viele Aidshilfen bzw. Checkpoints in Deutschland (https://www.aidshilfe.de/adressen) bieten zwar ebenfalls anonyme HIV-Tests bzw. Tests auf weitere STI an, können den Bedarf jedoch nicht decken.

Somit blieb Menschen, die sich auf STI testen lassen wollten, nur die Möglichkeit eines ärztlichen oder Labortests. Diese Tests sind nicht anonym und werden in den geschilderten Konstellationen von den Krankenkassen nicht übernommen, sodass sich Menschen möglicherweise nicht testen lassen, aus Furcht vor den Kosten.

Daher fordern wir, dass allen Menschen in Deutschland, neben den eventuell vorhandenen Angeboten der Gesundheitsämter, jährlich mindestens ein von den Krankenkassen (sowohl GKV als auch PKV) übernommenes Screening auf sexuell übertragbare Infektionen zur Verfügung stehen muss.

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen und zuletzt am 11. April 2023 überarbeitet.

Menschen mit HIV haben heute eine normale Lebenserwartung mit einer guten Lebensqualität. Ihnen steht eine hochwirksame antiretrovirale Therapie zur Verfügung, die Aids verhindert, sodass niemand mehr an den Folgen einer unbehandelten HIV-Infektion sterben muss. Eine wirksame HIV-Therapie schützt auch ihre Sexualpartner:innen vor einer HIV-Infektion, das heißt Menschen mit HIV geben dieses auch beim Sex ohne Kondom nicht weiter. Ebenso kann ein Kinderwunsch auf natürlichem Wege erfüllt werden, denn unter einer HIV-Therapie können gesunde Kinder geboren werden.

Möglichkeiten sich vor einer HIV-Infektion zu schützen, sind neben dem Kondom, der Schutz durch Therapie und die Einnahme von Medikamenten vor einem HIV-Risiko (PrEP). Eine außergewöhnliche medizinische Entwicklung: Von der tödlichen Bedrohung zur gut behandelbaren chronischen Infektion!

Trotzdem werden Menschen mit HIV auch heute noch diskriminiert und ausgeschlossen, wie die aktuelle Studie „Positive Stimmen 2.0“ der Deutschen Aidshilfe (DAH) zeigt. So zum Beispiel von potenziellen (Sexual-)Partner:innen, am Arbeitsplatz, beim Besuch von Ärzt:innen und im persönlichen Umfeld. Die Gründe hierfür sind vielfältig und beruhen oft auf Fehlinformationen und Vorurteilen.

Ein aktuelles Beispiel ist der völlig unverständliche Ausschluss von Menschen mit HIV aus dem Polizeidienst der sächsischen Polizei. Laut einer kleinen Anfrage an den Sächsischen Landtag im April 2022 (Drucksache Nr. 7/9350) sind Bewerber:innen mit HIV für den Polizeidienst nicht geeignet.

Eine Stigmatisierung auf Grund einer HIV-Infektion betrifft vor allem Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), aber auch drogengebrauchende und in der Sexarbeit tätige Menschen sowie Menschen mit Fluchterfahrung. Eine Stigmatisierung erfolgt auch innerhalb der queeren Szene. Dabei wird Menschen mit HIV bspw. eine Sorg- bzw. Verantwortungslosigkeit unterstellt. Doch Verantwortung kann nur jeder Mensch für sich selbst übernehmen. Menschen mit HIV sind dafür nicht allein verantwortlich, sondern alle am Sex beteiligten.

Diskriminierung und Stigmatisierung führt dazu, dass Menschen mit HIV überdurchschnittlich oft psychisch erkranken. Außerdem hält die Angst vor Ausgrenzung Menschen davon ab, sich auf HIV testen zu lassen.

Der CSD Leipzig macht sich deshalb stark für eine umfassende Aufklärung über Safer Sex, für realistische Bilder vom Leben mit HIV und dessen Veränderung in den letzten 20 Jahren sowie für Antidiskriminierungsarbeit zu diesem Thema.

Quellen:

https://www.aidshilfe.de/

https://hiv-diskriminierung.de/

https://hiv-diskriminierung.de/positive-stimmen-20

https://www.aidshilfe.de/meldung/studie-diskriminierung-macht-vielen-menschen-hiv-leben-schwer

Diese Forderung wurde am 12. Mai 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen und zuletzt am 13. April 2022 überarbeitet.

Auf Grund dessen, dass sich heute mehrere Generationen in einer toleranteren Gesellschaft offen zeigen können, hätte es über die Jahre eine steigende lesbische Präsenz geben müssen. Wenn von Homosexuellen gesprochen wird, dann werden Lesben „mitgemeint“, da schwule Männer häufig Bild und Themen dominieren. Auch in der queeren Community spiegelt sich die allgemeine Gesellschaft wider. Lesbische Frauen müssen sich wie alle anderen Frauen eigenständige Beachtung, sprachliche Benennung und politische Relevanz immer neu erkämpfen. Der CSD Leipzig arbeitet darauf hin, der lesbischen Lebensweise mehr Öffentlichkeit zu geben.

„Das ist nur eine Phase.“

„Du traust dich nicht, dich RICHTIG zu outen.“

„Nie mit bi.“

Bi- und auch pansexuelle Menschen sind spezifischen Vorurteilen und Diskriminierungen ausgesetzt, die einerseits durch die Mehrheitsgesellschaft, andererseits durch die queere Community selbst ausgeübt werden.

Ein weiteres Problem von Bi-Menschen ist ihre Unsichtbarkeit. Ihre sexuelle Verortung durch Andere erfolgt immer in Abhängigkeit zum Geschlecht der jeweiligen Partner:innen. Durch diese Zuordnung von außen resultiert unter anderem ein permanenter Rechtfertigungsdruck. Zahlen belegen, dass durch diese produzierten Ausschlüsse Bi-/Pansexuelle eine höhere Depressions- und Suizidquote aufweisen als Homosexuelle.

Wir fordern daher öffentliche Aufklärungs- und Bildungsangebote, die das Ziel verfolgen, Sichtbarkeit für bi-/pansexuelle Lebensrealitäten zu schaffen und Vorurteile zu reflektieren. Darüber hinaus fordern wir die Community selbst auf, ausgrenzendes Verhalten zu diskutieren und abzulegen.

Diese Forderung wurde am 12. Mai 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Asexualität ist eine Form der sexuellen Orientierung und beschreibt Menschen, die keine oder nur eine geringe sexuelle Anziehung zu anderen Menschen haben. In einer derart sexualisierten Gesellschaft, in der wir aktuell leben, werden Menschen, die wenig oder kein sexuelles Begehren empfinden und nicht darunter leiden, kaum wahrgenommen und schnell als krankhaft abgewertet.

Asexuelle Menschen sind einem enormen psychischen Druck ausgesetzt, da sie oft weder in der heteronormativen Gesellschaft noch in der queeren Community auf Verständnis stoßen. Darüber hinaus erfahren sie häufig Stigmatisierung oder gar falsche Behandlung im medizinischen Kontext. Sätze wie „irgendwann wirst du schon noch Sex haben“ oder „du musst nur die richtige Person finden“ sind für asexuelle Menschen eine Drohung oder eine Aufforderung, Sex zu haben, den sie gar nicht wollen. Nicht selten kommt es zu Androhung von Vergewaltigung, um die asexuelle Person zu „heilen“ oder zu „korrigieren“.

Asexuelle Menschen sind nicht kindlich oder krank, sie müssen nicht bevormundet und nicht geheilt werden. Auch das Fehlen sexueller Anziehung beschreibt eine Abweichung von der heterosexuellen Norm, darum gehören asexuelle Menschen genauso zur queeren Community.

Diese Forderung wurde zuletzt am 05. Juni 2024 überarbeitet und durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Aromantik ist eine Form der romantischen Orientierung und beschreibt Menschen, die keine oder nur eine geringe romantische Anziehung zu anderen Menschen empfinden.

Die heutige Gesellschaft legt einen hohen Stellenwert auf romantische Partnerschaften, ungeachtet dessen, dass andere zwischenmenschliche Beziehungen (familiär, freundschaftlich usw.) ebenso wichtig sind. Darum werden aromantische Menschen oft als „unmenschlich“ oder „gefühlskalt“ bezeichnet und ihnen wird unterstellt, überhaupt keine Liebe empfinden zu können, auch nicht in Form von Freundschaften oder familiärem Zusammenhalt.

Rechtlich geschützte Beziehungsformen wie die Ehe sind erwartungsgemäß an romantische Anziehung und romantische Gefühle für einander geknüpft. Viele aromantische Menschen entscheiden sich aber, sich in queerplatonischen Beziehungen mit einer oder mehreren vertrauten Personen niederzulassen oder mit guten Freund:innen, zu welchen sie sich verpflichtet haben, zusammen zu ziehen – solche Beziehungsformen sollten genauso vom Recht anerkannt, ermöglicht und beschützt werden wie romantische Beziehungen, da sie gleichwertig sind.

Diese Forderung wurde am 22. Mai 2024 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Menschen mit Beeinträchtigung werden zu großen Teilen durch Barrieren und fehlende gesellschaftliche Zugänge in ihrer Selbstbestimmung und Lebensführung eingeschränkt. Hiervon können Menschen jeglicher Sexualität oder geschlechtlichen Identität betroffen sein, die entsprechend mehrfach diskriminiert sind — auch innerhalb der queeren Community. Da diese Barrieren vermeidbar sind und verändert werden können, fordern wir als CSD Leipzig, durch Schaffung von mehr Barrierefreiheit für diese Menschen im besonderen von der Stadt Leipzig, als Vorbildfunktion, z.B. durch den Ausbau von barrierefreien Haltestellen des ÖPNV und einen flächendeckenden Ausbau des Blindenleitsystems damit uns auch Menschen mit Behinderung erreichen und am CSD teilnehmen können.

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Wir fordern, bestehende Diskriminierung von Frauen und trans Menschen bei den Gesetzen zur Elternschaft zu beenden. Derzeit gilt ein Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist, automatisch als Vater – unabhängig davon, ob er auch der biologische Vater des Kindes ist.

Kinder, die durch Samenspende zur Welt kommen, etwa in einer lesbischen Ehe, haben ohne eine Adoption derzeit juristisch nur einen Elternteil: die gebärende Mutter. Die nicht gebärende Mutter betroffener Kinder oder ein transElternteil haben ohne eine Adoption keine juristische Absicherung ihres Elternstatus. Die Besetzung der ersten Elternstelle in der Geburtsurkunde ist derzeit für Mütter reserviert, als solche könnten nur Frauen gelten.

Künftig soll diese Zuordnung als Elternteil auch für gebärende trans, inter und nicht-binäre Personen ermöglicht werden. Diese müssen zudem im Geburtenregister mit ihrem angeglichenen Geschlecht und Namen anstelle des jeweils bei der Geburt zugewiesenen eingetragen werden, um „Identitätsverfälschung“ zu beenden.

Diese Forderung wurde am 03. Juli 2024 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Viele neue Familienformen und Lebenskonstellationen werden durch geltendes Recht benachteiligt. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht immer angemessen berücksichtigen. Vorbehalte gegenüber der Vielfalt von Liebes- und Lebensformen sind gerade im Zusammenhang mit Familie und dem Heranwachsen von Kindern besonders hartnäckig.

Doch nicht nur für Regenbogenfamilien, sondern auch für Ein-Eltern-Familien, Patchworkfamilien, Mehrelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Pflegefamilien gibt es dringenden Reformbedarf. Er besteht u.a. im Abstammungsrecht, im Kindschaftsrecht, im
Sozialrecht, im Erbrecht und im Rentenrecht. Aber auch im Recht der Fortpflanzungsmedizin zu den Themen Eizellenspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft, sowie im Internationalen Privatrecht bei der Anerkennung im Ausland begründeter Familienbeziehungen.

Diese Forderung wurde am 03. Juli 2024 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Mit dem derzeitigen Steuerrecht (Ehegattensplitting)sparen Ehepaare Steuern, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere. So etwa in Familien, in denen eine Person Vollzeit und die andere in Teilzeit arbeitet oder ganz zu Hause bleibt und nichts verdient, etwa der Kinder wegen.

Doch ein Drittel aller Kinder werden heute außerhalb ehelicher Gemeinschaften geboren, ihre Eltern haben keinen Splittingvorteil. Umgekehrt sind mehr als die Hälfte der Ehepaare kinderlos, und profitieren steuerlich.

Die Schaffung eines modernen Steuerrechts (u.a. durch die Abschaffung des Ehegattensplittings) würde mehr Chancengleichheit gewähren und zudem offensichtliche Ungerechtigkeiten im Steuersystem verringern.

Diese Forderung wurde am 03. Juli 2024 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Ältere queere Menschen gehören zu einer besonders verletzlichen Personengruppe, weil sie Zeiten durchlebt haben, in denen sie weitaus unterdrückenderen gesellschaftlichen Verhältnissen ausgesetzt waren, als wir es heutzutage gewohnt sind. Dies führte häufig dazu, dass viele nie ein Coming-Out gewagt haben oder lange Zeit, manchmal auch immer, ein Doppelleben führen mussten. Für diejenigen die doch ein Coming-Out wagten, war das Abwenden der (Herkunfts-)Familie und Freund*innen und/oder der Verlust des Arbeitsplatzes, Kriminalisierung und daraus resultierend soziale Isolation keine Seltenheit. Dies führte dazu, dass viele der Älteren heute zurückgezogen leben und im Falle einer Pflegebedürftigkeit, große Sorgen und Ängste bestehen, durch andere Bewohner:innen von stationären Wohneinrichtungen, aber auch durch die Pflegekräfte (mobil oder stationär), diskriminiert zu werden. Diese Sorgen sind durchaus berechtigt, denn zu berücksichtigen ist, dass Sexualität an sich und besonders sexuelle Orientierungen und/oder geschlechtliche Identitäten selten bis nie Themen in der Altenpflege sind und deshalb völlig aus dem Blick geraten.

Unkenntnis und Vorurteile gegenüber queeren Menschen, stellen eine wesentliche Triebfeder für Diskriminierungen bis hin zu Gewaltdelikten dar. Dies kann sich nur durch umfassende Aufklärungs-, Bildungs- und Antidiskriminierungsarbeit verändern. In Forschung und Lehre erfährt der Themenkomplex „sexuelle Identitäten“ kaum Beachtung. Eine moderne, aufgeklärte und lebensweltbezogene sexuelle Bildung ist für Studierende an Sächsischen Hochschulen nicht zugänglich, findet jedoch ihre Entsprechung in den Lehrplänen der sächsischen Schulen und in der Vorschulbildung. Dieser Widerspruch führt dazu, dass Sexualpädagogik im Unterricht nicht stattfindet. Geschlechtliche Vielfalt sollte in der Ausbildung von allen erzieherischen, lehrenden, sozialpädagogischen, therapeutischen und medizinischen Berufen verankert sein.

Seit August 2016 schreibt der Orientierungsrahmen u.a. einen fächerverbindenden Unterricht für die Familien- und Sexualerziehung als schulische Aufgabe vor. Ziel ist es, die individuelle Entwicklung und das Zusammenleben zu fördern. Der Unterricht soll dabei nicht nur wissenschaftliche Fragestellungen erörtern, sondern die Behandlung einer Vielzahl von ethischen, sozialen und kulturellen Fragen gewährleisten. Dies soll in den allgemeinbildenden Schulen in verschiedenen Unterrichtsfächern übergreifend und in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner:innen erfolgen.

Die Umsetzung dieses Orientierungsrahmens ist jedoch lückenhaft. So kommen an sächsischen Schulen queere Identitäten praktisch nicht vor. Im Geschichtsunterreicht werden bei der Thematisierung des Nationalsozialismus die Opfer mit dem rosa Winkel und dem schwarzen Winkel ausgeblendet. Im Deutschunterricht wird die sexuelle Orientierung der Autor:innen nicht benannt, obwohl diese das Werk prägte. Außerdem ist die Durchführung von Projekten zur Bildung der sexuellen Selbstbestimmung nicht überall gewährleistet.

Der Orientierungsrahmen in der aktuellen Fassung greift Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt unzureichend auf.Die Förderung von Ehe und Familie sollte der Lebenswirklichkeit Rechnung tragen und sowohl Patchwork als auch Regenbogenfamilien abbilden bzw. einbeziehen.

Die Schule ist eine wichtige Institution, welche die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entscheidend beeinflusst. Daher ist es nicht nur wichtig, dass die Durchführung von Angeboten zur Bildung der sexuellen Selbstbestimmung (z.B. durch Angebote der sexuellen Bildung) gegeben ist, sondern auch die Sichtbarkeit sowie Perspektiven queerer Lebensweisen gewährleistet sind und die Schüler:innen in ihrer individuellen Sexualität angemessen gefördert werden.

Der CSD Leipzig fordert daher die Aktualisierung des Orientierungsrahmens am Vorbild Berlin/Brandenburg sowie eine konsequente Überprüfung der Durchführung dessen.

Diese Forderung wurde zuletzt am 11. April 2023 überarbeitet.

Das Sexualverhalten als Teil des Sozialverhaltens ist bei jedem Menschen individuell. Es gibt also nicht das eine Sexualverhalten. Der Mensch kann bewusst in der Bandbreite zwischen völliger sexueller Enthaltsamkeit und permanenter Ausschweifung wählen. Menschen, die häufig oder mit vielen wechselnden Partner:innen Sex haben, werden oftmals abgewertet. Ebenso werden Menschen, die Fetisch-Neigungen ausleben als „pervers“ bezeichnet und Menschen, die in polyamourösen Beziehungen leben, wird unterstellt, es ginge dabei nur um Sex. Auch Homosexuellen wird in Bezug auf ihre Sexualpraktiken unterstellt, Schwule seien „pervers“, während Lesben keinen „richtigen Sex“ praktizieren.

Unsere Forderung ist daher klar und eindeutig: Das muss aufhören. Jede Person sollte sich auf sich und ihr eigenes Leben konzentrieren und mit sich im Reinen sein. Denn schließlich zählt nur eins: zufrieden und glücklich zu sein.

Wir setzen voraus, dass das hier genannte Sexualverhalten im gemeinsamen Einverständnis der Sexualpartner:innen geschieht.

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Während beim CSD ein großes Augenmerk auf Forderungen gelegt wird, welche die Gesamtgesellschaft betreffen, sollten wir nicht vergessen, dass auch wir Teil dieser Gesellschaft sind. Denn auch innerhalb der queeren Community sind Ausgrenzung und Intoleranz alltägliche Probleme. Sexismus, Rassismus, Klassismus und Transfeindlichkeit, ebenso wie Diskriminierung auf Grund des optischen Erscheinungsbildes, des Alters und wegen vieler weiterer Eigenschaften sind leider auch in unseren Reihen allgegenwärtig. Der Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 brachte eine Bewegung ins Rollen, bei der queere Menschen als geschlossene Gruppe auf die Straße gingen und für ihre gemeinsamen Rechte einstanden. Im Geiste dieses Gedankens sollten wir uns wieder mehr darauf besinnen, dass unsere Community vielfältig ist und uns selbst sensibilisieren, neben der Akzeptanz, die wir nach außen hin fordern, nicht den Wert des Zusammenhaltes innerhalb der Community zu vergessen. Denn nur gemeinsam sind wir stark! Deshalb beruft sich der CSD darauf, diese Werte wieder mehr in den Vordergrund zu stellen und erwartet mehr Respekt und Akzeptanz im Umgang miteinander!

Diese Forderung wurde am 10. Februar 2021 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Aufgrund ihrer Tätigkeit werden Sexarbeitende in unserer Gesellschaft noch immer stigmatisiert und diskriminiert. Sie erfahren alltägliche Ausgrenzung, Ungleichbehandlung, sind Hass, Gewalt und staatlichen Repressionen ausgesetzt. Besonders queere Sexarbeitende sind dabei von Mehrfachdiskriminierung betroffen.

Das Prostituiertenschutzgesetz verfehlt seit Einführung seinen Zweck. Sexarbeitende schützt es nicht, sondern brachte nur neue Pflichten für sie. Das ist typisch für ein Gesetz, welches nicht mit der Zielgruppe entwickelt wurde. Auch in öffentlichen Debatten wird Sexarbeitenden immer wieder die Autonomie über ihre eigene Lebensführung abgesprochen. Ihnen wird nicht zugetraut, ihre Sexualität selbstbestimmt leben zu können, die untrennbarer Teil ihrer Arbeit ist. Diese Bevormundung muss aufhören. Denn die Diskriminierung durch Staat und Gesellschaft sind die größten Hindernisse für ein menschenwürdiges Leben und Arbeiten von Sexarbeitenden.

Sexarbeit ist ein breites, heterogenes Arbeitsfeld, das nicht generalisiert werden kann. Für einige ist es Ausdruck der Eigenbestimmung und Autonomie, mit der eigenen Sexualität oder Identität akzeptiert und begehrt zu werden. Eine Erfahrung, die in unserer Gesellschaft noch nicht selbstverständlich ist. Der CSD Leipzig erkennt Sexarbeit als gleichberechtigte Arbeit an und spricht sich klar gegen ein Sexkaufverbot aus. Dabei verurteilen wir Zwangsprostitution und Menschenhandel aufs Schärfste. Wir fordern gleiche Rechte und gesellschaftliche Teilhabe für Sexarbeitende, um sie zu stärken und zu schützen.

Diese Forderung wurde am 13. April 2022 durch das Plenum des CSD Leipzig beschlossen.

Ausgrenzendes und diskriminierendes Verhalten sind nicht Probleme Einzelner oder gesellschaftlicher Teilgruppen, sondern sie finden sich in jedem sozialen Umfeld und ziehen sich als Struktur durch die Gesellschaft! Des Weiteren können Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit nicht losgelöst von anderen Ungleichheiten betrachtet und schon gar nicht verändert werden! Wir kritisieren veraltete Machtverhältnisse wie sie sich z.B. in Sexismus, Rassismus, Klassismus, Diskriminierung auf Grund von Aussehen und Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen, ausdrücken! Unser Blick richtet sich hierbei auch auf uns selbst und Anfeindungen innerhalb unserer Community. Denn selbst eine persönliche Identifikation als queer und somit als Teil der LSBTTIQA*-Community schützt nicht vor negativen Äußerungen untereinander. Eine Emanzipation einer Gruppe kann und darf nicht auf Kosten anderer erfolgen! Vielfalt ist eine Chance für Alle!

Hier fehlt etwas?

Das Plenum des CSD Leipzig berät in regelmäßigen Abständen über unseren Forderungskatalog. Zudem behalten wir kontinuierlich politische und gesellschaftliche Entwicklungen im Auge und reagieren gegebenenfalls.

Zögere nicht, uns darauf aufmerksam zu machen, wenn deiner Meinung nach dennoch wichtige Forderungen der Communitiy fehlen, die hier aufgelisteten Forderungen nicht weit genug gehen oder weiterführende Informationen nötig sind. Schreib uns gern eine E-Mail, kontaktiere uns über Social Media oder bringe deine Forderungen direkt in unser Plenum ein.

Queeres Engagement wirkt.

Dank des unermüdlichen, zum Teil jahrelangen Einsatzes queerer Interessengruppen und der gesamten Community, konnten wir in der Vergangenheit bereits die folgenden Forderungen als erledigt verbuchen und den Abbau der damit verbundenen Diskriminierungen und Ungleichheiten feiern. Doch es bleibt noch immer viel zu tun!

Ursprüngliche Forderung:

Einige Gruppierungen, wie zum Beispiel „Besorgte Eltern“, „Marsch für das Leben“ oder evangelikale Freikirchen, benutzen gern die Wortkombination Werbung für Homosexualität, wenn es um Informationen zur sexuellen Orientierung geht, reden von Frühsexualisierung der Kinder, wenn es sich um Aufklärung über Sexualität handelt, verklagen Ärzt:innen wegen Werbung für Abtreibung (§ 219 a StGB), weil diese in ihren Websites über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. Das ist bewusstes Verhindern von Wissen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein Zeichen zu setzen und den § 219a StGB (§ 219a StGB wurde 1933 unter der Herrschaft der Nationalsozialisten erlassen) ersatzlos zu streichen.

Ergebnis:

§ 219a StGB wurde mit Wirkung zum 19. Juli 2022 durch den Deutschen Bundestag ersatzlos gestrichen. Das Plenum des CSD Leipzig hat diese Forderung somit am 11. April 2023 als erledigt angenommen.

Ursprüngliche Forderung:

Im § 46 Absatz 2 StGB steht: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Tätet sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: Die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch die rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende, […]“ Diese Beweggründe und Ziele des Täters sind auschlaggebend über die Höhe der Strafe. Die Formulierung „sonstige menschenverachtende“ Motive macht homo-, bi-, trans- und/oder interfeindliche Gewalttaten unsichtbar. Wir fordern eine Gesetzesänderung mit dem Zusatz „[…], homo-, bi-, trans-, interfeindliche oder sonstige menschenverachtende […]“, damit Gewalt gegen queere* Menschen thematisiert und als solche rechtlich verfolgt wird.

Ergebnis:

Seit dem 1. Oktober 2023 enthält der entsprechende Absatz die Merkmale Geschlecht und sexuelle Orientierung. Das Plenum des CSD Leipzig hat diese Forderung somit am 8. Mai 2024 als erledigt angenommen.

Ursprüngliche Forderung:

Laut Transsexuellengesetz (TSG) müssen sich in Deutschland trans Menschen für die juristische Änderung ihres Namens und/oder des Personenstandes von zwei unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Diese kostenintensive Zwangsbegutachtung steht unter heftiger Kritik und wird von Vielen als sehr unangenehm, äußerst belastend und entwürdigend empfunden, da die Offenlegung intimster Gefühlswelten – von traumatischen Erlebnissen bis hin zum gelebten Sexualverhalten – aufgenötigt wird. Die Vornamens- und Personenstandsänderung ist für viele trans Menschen von immenser Bedeutung. Sie brauchen sie, um Ausbildungen von vornherein mit dem richtigen Namen beginnen und Zeugnisse auf den richtigen Namen ausstellen lassen zu können. Sie brauchen sie, um ungehindert Arbeit oder eine Wohnung zu finden. Sie brauchen sie, um sich nicht ständig zwangsouten zu müssen: Sei es im Umgang mit Postangestellten beim Abholen von Paketen, mit Zugbegleiter:innen, mit Mitarbeitenden von Hotlines und Ämtern, beim Zahlen mit der Kreditkarte oder bei Praxisbesuchen und bei jeder anderen Gelegenheit, bei der irgendeine Dokumentation ihres Namens verlangt wird.

Ergebnis:

Mit Wirkung zum 1. November 2024 wurde am 12. April 2024 endlich das langersehnte Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet und zugleich das diskriminierende TSG abgeschafft. Unsere ursprüngliche Forderung ist damit erledigt.

Gleichwohl geht das Selbstbestimmungsgesetz vielen Betroffenen und Interessengruppen der TIN*-Community nicht weit genug. Auch wir sehen hier Nachbesserungsbedarf. Das Plenum des CSD Leipzig hat deshalb am 8. Mai 2024 diesbezüglich die Formulierung einer neuen Forderung (Nr. 9 oben) beschlossen.